Blackbox in Neufahrzeugen ab 2022

Irgendwie fühle ich mich beschützt. Ein wenig wie ein kleiner Junge, dessen Eltern stets mit sorgenvollem Blick auf den Sprössling schauen, um sofort helfend eingreifen zu können. So wurde in meinem Auto ein Notrufsystem integriert, das im Falle eines Crashs Hilfe holt.

Es werden im Ernstfall dann eine ganze Menge Informationen an die Leitstelle gesendet:

  • Zeitpunkt des Unfalls
  • Auslöseart: manuell oder automatisch
  • die 17-stellige Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN)
  • Antriebsart (z.B. Benzin, Diesel, Gas, Elektro) und Fahrzeugklasse
  • Fahrzeugposition
  • die letzten zwei Fahrzeugpositionen (Längen- und
  • Breitengradunterschiede in Bezug zur aktuellen Fahrzeugposition)
  • Fahrtrichtung des Autos
  • Anzahl der Insassen (sofern die Sicherheitsgurte angelegt wurden)
  • optionale Zusatzdaten (nicht festgelegt; können beispielsweise eine
  • (IP-)Adresse enthalten, unter der weitere relevante Daten oder Funktionen abrufbar sind)

Blackbox bald serienmäßig

Ab 2022 wird das System noch erweitert. Das EU Parlament hat einer neuen Verordnung zugestimmt, mit dessen Hilfe der Einsatz von Blackboxen in Neufahrzeugen verpflichtend wird. Telemetriedaten z.B. zur Beschleunigung, Geschwindigkeit und zum Bremsvorgang werden nun detailliert aufgezeichnet und natürlich nur temporär gespeichert. Im Falle eines Unfalls sollen diese Daten dann ausgelesen werden. Nach Hochrechnungen der Kommission lassen sich 25.000 Verkehrstote verhindern.

Denkbar ist natürlich auch, das Daten über das bereits verbaute Notrufsystem abgesetzt werden können. Natürlich wird das laut EU Kommission nicht gemacht. Die Verordnung besagt:

Der Unfalldatenspeicher sollte innerhalb eines geschlossenen Regelkreises betrieben werden, bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden und das Fahrzeug und der Fahrer nicht identifizierbar werden können. Zudem sollten die Systeme zur Fahrer-Müdigkeitserkennung und -Aufmerksamkeitswarnung sowie die Systeme zur fortgeschrittenen Fahrerablenkungswarnung nur die Daten kontinuierlich aufzeichnen und vorhalten, die im Hinblick auf die Zwecke der Erhebung oder anderweitigen Verarbeitung im Rahmen des geschlossenen Regelkreises notwendig sind. 

(Überarbeiteter Entwurf des Europaparlaments)


Datenschützer kritisch eingestellt

Datenschützer sehen die aktuellen Bestrebungen eher kritisch. In Kombination mit anderen Assistenzsystemen, wie z.B. mit der verbauten Kamera des Müdigkeitssensors, lässt sich der Fahrzeuglenker – jedenfalls in der Theorie – vollständig überwachen.

Quelle:

ADAC – eCall: Elektronischer Schutzengel im Auto

BR – EU will Blackbox fürs Auto einführen


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